Am 26. Februar hat die EU-Kommission im Rahmen des EU-Omnibus-Vorschlags Anpassungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem die CSRD und die EU-Taxonomie und sehen auch eine Verschiebung der Berichtspflichten sowie angepasste Schwellenwerte vor.
Weniger Bürokratie, mehr Klarheit für KMU – das ist das Ziel des neuen Omnibus-Pakets der EU-Kommission. Erfahren Sie, wie sich Berichtspflichten vereinheitlichen sollen, welche Erleichterungen für kleine - und mittelständische Unternehmen vorgesehen sind – und welche Rolle der VSME künftig spielt.
Unser Experte zeigt Ihnen in diesem Webcast:
Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Details zu den neuen Schwellenwerten
Auswirkungen auf Zulieferer und KMU in der Wertschöpfungskette
Auswirkungen auf CO₂-Management und ESG-Strategien